Produktanforderungen
Produkte, die in die EU eingeführt und in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die EU-Anforderungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und der Verbraucherrechte erfüllen. Wenn ein Erzeugnis gehandelt wird, kann es unterschiedlichen Kontrollmaßnahmen, Einfuhrlizenzen oder anderen spezifischen Handelsregelungen unterliegen.
Während die Anforderungen für 85 % der Produkte in der EU harmonisiert sind, gibt es auch Produktvorschriften, die nur auf nationaler Ebene gelten.
- Die spezifischen harmonisierten EU-Vorschriften und -Anforderungen für Ihr Produkt finden Sie in My Trade Assistant, ergänzt durch Informationen über die zuständigen Behörden und die einschlägigen Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten.
- Für weitere Informationen über die Produktregeln und -vorschriften für Waren, die nur auf nationaler Ebene gelten, können Sie sich an die sogenannten „Produktkontaktstellen“wenden, die jedes EU-Landeingerichtet hat.
Denken Sie daran, dass Sie nur die Vorschriften des EU-Landes einhalten müssen, in dem Sie Ihr Produkt in Verkehr bringen möchten.
Verwenden Sie My Trade Assistant, um zu finden
- Einfuhrverfahren und besondere Förmlichkeiten und Bestimmungen, die für Ihre eingeführten Erzeugnisse gelten;
- Zollverfahren und Muster der erforderlichen Unterlagen;
- die zuständigen nationalen Behörden.
Verbote und Beschränkungen (P&R)
Die Zollbehörden und andere Behörden führen Kontrollen an den Grenzen der Union durch, um diese vielen verschiedenen Anforderungen im Rahmen der sektoralen Politik durchzusetzen, die als „Verbote und Beschränkungen“ (P&R) bezeichnet werden. Weitere Informationen zu P&R, einschließlich einer „integrierten EU-P&R-Liste“ mit allen P&R, finden Sie unter Verbote und Beschränkungen.