Handelshemmnisse

Handelshemmnisse können viele Formen annehmen. Sie können sich beziehen auf:

  • Tarife
  • Zollverfahren
  • Verwaltungsaufwand
  • Einfuhrlizenzen
  • Normen und Konformitätsbewertung
  • Kennzeichnungs- oder Verpackungsanforderungen
  • ungerechtfertigte handelspolitische Schutzmaßnahmen
  • Unzureichender Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
  • Diskriminierung im Vergleich zur Inländerbehandlung.

In der Datenbank sind über 400 aktive Handelshemmnisse in rund 65 Ländern registriert. In den letzten Jahren ist es der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern der EU gelungen, etwa 40 Hindernisse pro Jahr teilweise oder vollständig zu beseitigen. Weitere Informationen über die Arbeit in Bezug auf Hemmnisse und die Umsetzung und Durchsetzung von EU-Handelsabkommen finden Sie im Jahresbericht unter diesem Link.

Sind Sie auf einem Drittlandsmarkt auf ein Problem gestoßen? Glauben Sie, dass dies ein Handelshemmnis sein könnte?

1. Bitte überprüfen Sie unsere registrierten Handelshemmnisse in Drittländern. Wenn das Problem bereits registriert ist, arbeiten wir bereits daran, es zu lösen. Sie können sich jedoch jederzeit über das Kontaktformular über bestehende Fragen informieren.

Wenn Ihr Problem noch nicht in unserer Datenbank registriert ist:

2. Über das Beschwerdeformular können Sie eine Beschwerde direkt bei der zentralen Anlaufstelle einreichen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei einer Beschwerde benötigen, können Sie uns gerne direkt unter trade-single-entry-point@ec.europa.eu kontaktieren.

3. Wir werden Ihre Beschwerde gemeinsam mit unseren Experten prüfen. Sobald dies abgeschlossen ist, teilen wir Ihnen das Ergebnis der Bewertung mit. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Ihr Problem ein Handelshemmnis darstellt, registrieren wir es auf der Barriereseite von Access2Markets und arbeiten daran, es zu lösen.

Die EU verfügt über zwei Hauptinstrumente zur Beseitigung von Handelshemmnissen:

  • diplomatische Maßnahmen
  • Streitbeilegung.

Um alle Hindernisse besser anzugehen und zu beseitigen, arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbänden, auch in Drittländern auf der ganzen Welt, in einer Struktur zusammen, die wir Marktzugangspartnerschaft nennen.

Mitgliedstaaten, Industrie- und Handelskammern sowie Ihr nationaler oder europäischer Wirtschaftsverband sind ebenfalls für Sie da. Weitere Informationen finden Sie in unseren nützlichen Links.

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