Der EU-Markt

Die EU ist eine Zollunion - ihre 27 Mitgliedstaaten bilden für Zollzwecke ein einziges Gebiet.

Dies bedeutet, dass

  • Für Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten befördert werden, werden keine Zölle entrichtet.
  • EU-Mitgliedstaaten wenden einen gemeinsamen Zolltarif für Waren an, die von außerhalb der EU eingeführt werden
  • Waren, die legal eingeführt wurden, können ohne weitere Zollkontrollen in der gesamten EU zirkulieren.

Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU profitieren von

  • ein Markt für ihre Produkte von über 400 Millionen Verbrauchern
  • leichterer Zugang zu einem breiten Spektrum von Lieferanten und Verbrauchern
  • Geringere Stückkosten
  • größere kommerzielle Möglichkeiten.

Sobald die Zölle ordnungsgemäß entrichtet und die Einfuhrbedingungen überprüft wurden, können eingeführte Waren ohne weitere Zollkontrollen frei in der EU zirkulieren.

Das Zollgebiet der Union umfasst die Hoheitsgebiete der folgenden Mitgliedstaaten:

  • Belgien,
  • Bulgarien,
  • Kroatien,
  • der Tschechischen Republik,
  • Dänemark, ausgenommen die Färöer und Grönland,
  • Deutschland, ausgenommen die Insel Helgoland und das Gebiet Büsingen,
  • Estland,
  • Irland,
  • Griechenland,
  • Spanien, außer Ceuta und Melilla,
  • Frankreich, ausgenommen Neukaledonien, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Französische Süd- und Antarktisgebiete, jedoch einschließlich der überseeischen Departements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte und Réunion,
  • Italien, mit Ausnahme der Gemeinden Livigno und Campione d'Italia und der nationalen Gewässer des Luganersees, die sich zwischen dem Ufer und der politischen Grenze des Gebiets zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio befinden,
  • Zypern (bis zur Lösung des Zypernproblems wird die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Gebieten ausgesetzt, in denen die Regierung der Republik Zypern keine wirksame Kontrolle ausübt);
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Ungarn,
  • Malta,
  • die Niederlande,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Slowenien,
  • der Slowakischen Republik,
  • Finnland,
  • Schweden.

Das Zollgebiet der Union umfasst die Hoheitsgewässer, die Binnengewässer und den Luftraum der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Hoheitsgewässer, der Binnengewässer und des Luftraums der Gebiete außerhalb des Zollgebiets der Union.

Das Gebiet des Fürstentums Monaco, einschließlich seiner Hoheitsgewässer, seiner Binnenmeere und seines Luftraums, obwohl es sich außerhalb des Gebiets der Union befindet, gilt ebenfalls als Teil des Zollgebiets der Union.

EU

 

Österreich

 

Belgien

 

Bulgarien

 

Kroatien

 

Zypern

 

Tschechische Republik

 

Dänemark

 

Estland

 

Finnland

 

Frankreich

 

Deutschland

 

Griechenland

 

Ungarn

 

Irland

 

Italien

 

Lettland

 

Litauen

 

Luxemburg

 

Malta

 

Niederlande

 

Polen

 

Portugal

 

Rumänien

 

Slowakische Republik

 

Slowenien

 

Spanien

 

Schweden

 

Auf dem EU-Markt geht es auch um:

  • Rechtsrahmen –2008 wurde ein neuer Rechtsrahmen angenommen, um den Binnenmarkt für Waren zu verbessern und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu verbessern.
  • Bausteine des Binnenmarkts – Mit den Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt für Waren soll sichergestellt werden, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte hohen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen genügen. Produkte, die in der EU verkauft werden dürfen, können ohne Handelshemmnisse und mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand zirkulieren.
  • Freier Verkehr in harmonisierten und nicht harmonisierten Sektoren – der Grundsatz des freien Warenverkehrs stellt sicher, dass diese Vorschriften keine ungerechtfertigten Handelshemmnisse schaffen.
  • Internationale Aspekte des Binnenmarkts – In ihren Beziehungen zu Drittländern ist die EU bestrebt, die bestmöglichen Bedingungen für den internationalen Handel mit regulierten Produkten zu gewährleisten.

Leitlinien zum EU-Produktrecht: